Schimmelbefall in der Wohnung kann ein Grund für Mietminderung und sogar Mieteinbehalt sein. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und wenn der Vermieter nichts gegen die Wohnungsmängel unternimmt. Ein berechtigter Mietminderungsgrund liegt meist dann vor, wenn die Wohnung stark vom Soll-Zustand abweicht. Das kann eine lärmende Baustelle vor der Tür sein, oder aber auch Schimmelbefall an den Außenwänden, hinter Schränken oder an Fenstern. Auf Platz eins der Mängelliste in Mietwohnungen ist Feuchtigkeit und mit ihr einhergehend Schimmelbefall. Eine Mietminderung muss in jedem Fall gerechtfertigt sein, sonst kann sie zur fristlosen Kündigung führen.
Rechtsschutzversicherung oder Mieterverein
Problematisch werden Mietschäden in der Wohnung vor allem dann, wenn der Vermieter sich weigert, diese instand zu setzen. Nichtwenige Mieter klagen über vom Vermieter gestellte Gutachter, die den Schimmelbefall auf den Mieter abwälzen wollen, auch wenn die Sachlage eigentlich eindeutig dagegen spricht. In solch einem Fall hilft meist nur rechtlicher Beistand, entweder durch den zuständigen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt. Eine der besten Rechtschutzversicherungen, die auch Rechtsberatung beinhaltet, ist ihr Geld auch wert und findet man hier. Wer gegen seinen Vermieter rechtliche Schritte einleiten möchte oder gar muss, der kommt ohne juristische Unterstützung nicht weit. Alternativ zum Anwalt gibt es auch die Option, die Rechtberatung eines örtlichen Mietervereins in Anspruch zu nehmen. Um auf die Leistungen und Beratung eines Mietervereins zurückgreifen zu können, muss man jedoch Mitglied sein. Und das nicht erst, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Viele Mieterverbände verlangen von den Mietern, eine mindestens dreimonatige Mitgliedschaft, bevor sie sich des Sachverhaltes annehmen. Wenn aber eine akute Situation besteht, bringt einem der spontane Eintritt in den Verein nichts. Also muss man schon im Vorfeld planen, um in den Genuss der Vorzüge zu kommen.
Kosten- und Leistungsvergleich
Bei einer Rechtsschutzversicherung sieht es schon etwas anders aus. Hier ist der Versicherte ab der Gültigwerdung der Versicherung Beratungsprivilegiert. Zwar scheint es, als sei der Wohnungs- und Hausrechtsschutz teurer, allerdings lohnt sich hier oftmals der vergleichsweise niedrige Mehrbetrag. Der Jahresbeitrag bei der Advocard liegt für Einpersonenhaushalte bei einem Minimum von 108 Euro, der Mitgliederbeitrag beim Mieterschutzverband in Wien liegt bei etwa 84 Euro im Jahr. Der Vorteil der Rechtsschutzversicherung ist jedoch, dass der Rechtschutz sofort wirksam wird und mit den Beiträgen nicht nur Beratungstermine abgedeckt werden, sondern auch mögliche Folgekosten und unbestimmter Höhe. Ein Kosten- und Leistungsvergleich lohnt sich, nicht nur zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern, sondern auch in Hinblick auf den Mieterverein.